Schwangerschaft

Eine Schwangerschaft gehört zu den wohl außergewöhnlichsten und aufregensten Zeiten im Leben einer Frau. Jeder Tag bringt neue Überraschungen: Veränderungen, die eine werdende Mutter an ihrem Körper wahrnimmt - aber auch Entwicklungen der Lebensumstände. Natürlich ist jede Schwangerschaft individuell und einzigartig. Neben der Freude über das zu erwartende Kind kann die Schwangerschaft aber auch eine Portion Unsicherheit mit sich bringen und oft haben werdende Mütter ähnliche Fragen und Sorgen: Darf ich verreisen? Wie kann ich mich gesund ernähren? Kann ich an Schwangerschaftsdiabetes erkranken?

Im Verlauf einer Schwangerschaft sieht die gesetzliche Mutterschaftsrichtlinie diverse Vorsorgeuntersuchungen vor. Darüber hinaus können eine Reihe von Zusatzuntersuchungen wahrgenommen werden. So zeigt aktuell auch der Einzug des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen, dass sich das Angebot an vorgeburtlichen Untersuchungen (Pränataldiagnostik) stetig weiterentwickelt.

Sie sind mit Ihren Fragen nicht alleine! - Rund um das Thema Schwangerschaft betreuen wir Sie kompetent und beantworten gerne Ihre Fragen.
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Bitte bringen Sie diese Dokumente mit:

  • Impfpass: vor bzw. zu Beginn der Schwangerschaft mitbringen
  • Mutterpass: zu jeder Vorsorgeuntersuchung mitbringen

Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors-D

Sicherheit durch Rhesus-D-Diagnostik

Bislang erhalten mehr als ein Drittel der RhD-negativen Schwangeren in Deutschland eine ungezielte präpartale Anti-D-Prophylaxe, obwohl diese aufgrund des RhD-negativen Status des Kindes klinisch nicht indiziert ist. Die pränatale Bestimmung des fetalen RHD-Merkmals aus mütterlichem Blut erlaubt nunmehr die gezielte Prophylaxe nur bei denjenigen Frauen, deren ungeborenes Kind Träger des RHD-Merkmals ist.

Indikation


Die medizinischen Voraussetzungen für die Untersuchung sind:

  • RhD-negative Schwangere mit Einlingsschwangerschaft,
  • ab 12. SSW (SSW 11+0); die Sensitivität des Tests steigt mit zunehmender SSW (optimal ab ca. SSW 20).

Da es sich bei der Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors-D um eine vorgeburtliche genetische Untersuchung handelt, sind neben den klinischen Voraussetzungen die Regelungen, die sich aus dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) ergeben, zu berücksichtigen. Dafür ist die informierte, schriftliche Einwilligung der Schwangeren zur humangenetischen Untersuchung notwendig.

Labordiagnostik und Präanalytik


Analysiert wird die im Blut der Mutter frei zirkulierende fetale DNA: cffDNA. Hierzu ist lediglich eine venöse Blutentnahme bei der Mutter erforderlich (der Fetus selbst muss nicht untersucht werden). Aufgrund der niedrigen Konzentration von cffDNA in maternalem Blut benötigen wir 7,5 oder 9 ml EDTA-Vollblut (EDTA-Monovette oder ggf. Vacutainer > 7,5 ml). Obwohl DNA prinzipiell ein stabiler Analyt ist, sollte die Probe weder geschüttelt noch zentrifugiert werden, um zum einen die Freisetzung maternaler DNA aus den mütterlichen Blutzellen in der Probe zu minimieren und zum anderen den Abbau der cffDNA zu reduzieren. Außerdem sollte die Probe keinesfalls eingefroren werden und maximal 5 Tage nach Abnahme im Labor zur Analyse ankommen. Auf das Röhrchen dürfen keine weiteren Untersuchungen angefordert werden. Die Angabe der Schwangerschaftswoche ist für die Bearbeitung der Probe zwingend erforderlich.

Die Bearbeitungszeit zur Bestimmung des fetalen RHD-Merkmals beträgt 5–7 Werktage.

 

 

Das Wichtigste auf einen Blick

Die Bestimmung des fetalen Rhesusfaktors-D (RhD) aus dem Blut von RhD-negativen Schwangeren ist nun Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenkassen.

  • Einlingsschwangerschaft
  • Möglich ab 12. SSW (SSW 11+0)
  • Fällt unter das GenDG und erfordert eine schriftliche Einwilligung
  • Verhindert eine unnötige Anti-D-Prophylaxe
  • Als neuer diagnostischer Test in der Limbach Gruppe mit hoher Spezifität und Sensitivität angeboten

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